Energieausweise & Energiekonzepte

in Saar & Pfalz

„Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilie fit für die Zukunft machen – nachhaltig, effizient und kostensparend!“

Als erfahrener Schornsteinfegermeister und Energieberater stehe ich Ihnen mit kompetenter Beratung und maßgeschneiderten Lösungen zur Seite, um Ihre Energiekosten zu senken und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Ich helfe Ihnen, die besten Energiesparpotenziale für Ihr Anwesen zu entdecken und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Lassen Sie mich gemeinsam mit Ihnen eine energieeffiziente Zukunft gestalten! Nehmen Sie noch heute Kontakt mit mir auf – ich freue mich auf Ihr Anliegen!

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilie fit für die Zukunft machen – nachhaltig, effizient und kostensparend!

Kontaktieren Sie mich gerne zu einem kostenlosen Erstgespräch.

Leistungskatalog

Erstellung von Energieausweisen 
Ich erstelle für Sie individuelle Energieausweise für Wohngebäude, sowohl als Verbrauchs- als auch Bedarfsnachweis, je nach Baujahr Ihrer Immobilie. Dieser ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern unterstützt Sie auch dabei, das Potenzial Ihrer Immobilie in Sachen Energieeffizienz zu erkennen.

Entwicklung von Energiekonzepten
Ich unterstütze Sie bei der Planung und Umsetzung von maßgeschneiderten Energiekonzepten, die Ihre Immobilie nachhaltiger und energieeffizienter machen. Dies umfasst die Auswahl geeigneter Heizsysteme, die Optimierung der Gebäudehülle sowie die Nutzung erneuerbarer Energien.

Beratung zur Energieeinsparung
Profitieren Sie von meiner Expertise, um Ihr Gebäude auf den neuesten Stand der Technik zu bringen und langfristig Energiekosten zu senken. Ich zeige Ihnen praktische Lösungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz.

Energieausweis

Als zertifizierter Energieberater erstelle ich Energieausweise und erstelle Förderkonzepte.
Ab Frühjahr 2026 biete ich ebenfalls die Beantragung von Fördergeldern seitens BAFA und KFW an.

Welche Arten gibt es?

Verbrauchsausweis
Basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen (Heizung, Warmwasser) der letzten drei Jahre.

Bedarfsausweis
Berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes, basierend auf Baujahr, Dämmung und Anlagentechnik. 

Was wird benötigt?

Für den Verbrauchsausweis:

  • Heizkostenabrechnungen (3 Jahre).
  • Stromrechnungen (3 Jahre).
  • Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche)

Für den Bedarfsausweis:

  • Zusätzlich zu den oben genannten Daten: Angaben zu Dämmung, Fenstern, Heizung, Lüftung, immer eine Vor-Ort-Begehung uns

CAD-Aufmaß

Ein CAD-Raum ist eine digitale, maßstabsgetreue Abbildung eines realen Raumes, die durch ein Aufmaß – die präzise Vermessung von Längen, Breiten und Höhen – erstellt wird. Das digitale Aufmaß erfasst alle relevanten Daten (z. B. Fenster, Türen, Heizkörper) mit digitalen Werkzeugen und überführt sie direkt in eine CAD-Software, um eine exakte Grundlage für Planung, Kostenkalkulation und Visualisierung zu schaffen.

CAD-Aufmaß
  • Die systematische und genaue Messung eines Objekts, um computergenerierte 2D- oder 3D-Darstellung eines bestehenden Raumes zu erstellen.
  • Dient als digitale Bestandsdokumentation für Umbau-, Sanierungs- oder Planungszwecke.
  • Erfasst Maße wie Länge, Breite, Höhe, aber auch Details wie Fenster, Türen und Anschlüsse. 
Vorgehensweise (CAD-Aufmaß)

(1) Erfassung
Mit Lasermessgeräten, 3D-Scannern oder auch digital erfassten Messpunkten werden die Maße des Raumes aufgenommen.

(2) Digitalisierung
Die Messdaten werden direkt in eine CAD-Software übertragen.

(3) Erstellung
Die Software erzeugt daraus ein präzises, digitales Modell des Raumes (CAD-Raum), wobei Elemente wie Wände, Fenster und Türen als virtuelle Objekte angelegt werden.

(4) Nutzung
Der CAD-Raum dient als verlässliche Basis für Mengenermittlung, Planung neuer Einbauten, Visualisierungen und zur Abrechnung nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). 

Vorteile

Präzision
Millimetergenaue Erfassung vermeidet Planungsfehler.

Effizienz
Schnellerer Erstellungsprozess im Vergleich zu traditionellen Methoden.

Bessere Grundlage
Ermöglicht maßgeschneiderte Planung, z. B. bei energetischen Sanierungen. 

Wärmepumpe

Qualitätssicherung und rechtssichere Errichtung einer Wärmepumpe

Als Beratung: Rechtssichere Errichtung einer Wärmepumpe bedeutet, landesspezifische Bauvorschriften (Abstände, Genehmigungen) und Immissionsschutz (Lärm, Schall) einzuhalten da diese sich je nach Bundesland und Anlagentyp unterscheiden. Ein stabiles Fundament zu schaffen und für Wartungszugänglichkeit zu sorgen; wichtig ist eine Unternehmerbescheinigung, die durchführung eines Hydr. Abgleichs, zur Einhaltung der Vorschriften.

Betriebsprüfung und Optimierung von Wärmepumpen

60a GEG regelt die Pflicht zur Betriebsprüfung und Optimierung von Wärmepumpenin Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten, (sinnhaft wäre hier ab der 1. Wohneinheit, da die Kosten für Strom oder fehlende Wärme JEDEN betreffen) die nach dem 31.12.2023 installiert wurden; die Prüfung muss nach der ersten vollständigen Heizperiode (spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme) erfolgen, wiederholt sich alle fünf Jahre und umfasst die Kontrolle von Regelparametern, Temperaturen und der Jahresarbeitszahl, wobei Optimierungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres umzusetzen sind, um Energieeffizienz zu gewährleisten und Bußgelder zu vermeiden.

Anwendungsbereich
  • Betroffene Anlagen: Neu eingebaute oder aufgestellte Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten oder vergleichbaren Nutzungseinheiten (gilt nicht für reine Warmwasser-Wärmepumpen oder Luft-Luft-Wärmepumpen).
  • Zeitpunkt: Nach der ersten vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme. 
Prüfumfang (§ 60a GEG)
  • Regelparameter: Heizkurve, Heizgrenztemperatur, Abschalt- und Absenkzeiten, Bivalenzpunkt (bei Hybridanlagen).
  • Temperaturen: Vor- und Rücklauftemperaturen.
  • Systeme: Hydraulik (hydraulischer Abgleich), Pumpeneinstellungen, Dämmung der Rohrleitungen, Kältemittelkreislauf, elektrische Anschlüsse, Außeneinheit.
  • Messung: Auswertung der Jahresarbeitszahl (JAZ). 
Ablauf & Verantwortlichkeiten
  • Durchführung: Durch eine fachkundige Person (z.B. Schornsteinfeger) mit entsprechender Schulung.
  • Dokumentation: Schriftlicher Bericht über Prüfergebnis und Optimierungsbedarf.
  • Optimierung: Innerhalb eines Jahres nach der Prüfung umzusetzen.
  • Wiederholung: Alle fünf Jahre.
  • Informationspflicht: Ergebnisse müssen Mietern auf Verlangen vorgelegt werden.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Bußgeld: Wer die Prüfung nicht durchführt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 € als Ordnungswidrigkeit.

Inspektion und Wartung einer Wärmepumpe ohne Zugriff auf das Kältemittel

Eine Wärmepumpen-Inspektion ohne direkten Kältemittelzugriff konzentriert sich auf die Reinigung (Verdampfer/Kondensator, Kondensatablauf), Prüfung der Steuerung, Sicherheitsventile, elektrischen Anschlüsse, Pumpen, Ausdehnungsgefäße und Füllstände der Wasserkreisläufe, da diese Arbeiten entscheidend für Effizienz und Sicherheit sind. Regelmäßige Wartung (alle 1-2 Jahre) ist ratsam, um hohe Betriebskosten und Ausfälle zu vermeiden, auch wenn keine gesetzliche Pflicht für alle Anlagen besteht. 

Bestandteile der Wartung

Sichtkontrollen:

  • Überprüfung der Zuluftwege und des Verdampfers/Verflüssigers auf Verschmutzung (bei Luft-Wärmepumpen).
  • Kontrolle der elektrischen Verbindungen auf festen Sitz.
  • Prüfung des Kondensatablaufs auf freie Durchgängigkeit.

 

Reinigung:

  • Reinigung des Verdampfers/Verflüssigers von Laub, Staub und Schmutz.
  • Reinigung des Kondensatablaufs.
  • Reinigung/Wechsel von Wasserfiltern (Schlammabscheider) im Heizkreis. 

 

Kältekreislauf:

  • Sichtprüfung auf Ölflecken oder Schäden an den Leitungen.
  • Dichtheitsprüfung der Kälteleitungen (bspw. das Kältemittel R290 (Propan) ist hoch entzündlich)

Kontakt

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